Anvertrautenschutz

Als ökumenische Einrichtung sind wir dem christlichen Menschenbild verpflichtet, das unser Leitbild bestimmt und uns Halt und Orientierung gibt: Jeder Mensch ist ein Geschöpf Gottes, mit seiner Einmaligkeit und unveräußerlichen Würde, die es zu achten und zu schützen gilt. Zu einer Ethik der Achtsamkeit gehört ein achtsamer Umgang miteinander – und natürlich die Ablehnung jedweder Form von Gewalt. Jede Form von körperlicher, verbaler, psychischer und sexualisierter Gewalt widerspricht den Prinzipien unseres Handelns. Jedes Verhalten, das die Achtung vor dem anderen Menschen und seiner eigenen Entwicklung verletzt oder stört ist mit unserem Grundauftrag unvereinbar. Menschenwürde und Wahrung von Persönlichkeitsrechten haben für uns den größten Stellenwert - auf diesem Verständnis basiert unser Präventionsansatz, der sich gegen alle Ausprägungen von Gewalt und deren Entwicklung richtet. Die Kultur des grenzachtenden Umgangs sehen wir als integraler Bestandteil unserer Arbeit und als dauerhafte Verpflichtung.

Wir orientieren uns zudem an der Pflege-Charta für Menschen mit Hilfe- und Pflegebedarf (Charta der Rechte hilfe- und pflegebedrftiger Menschen, BMFSFJ, 2005). Jeder Mensch hat uneingeschränkten Anspruch darauf, dass seine Würde und Einzigartigkeit respektiert werden.

Prävention fängt bei der Sensibilisierung an und damit Prävention gelingt, ist der Wille zur Gewaltvermeidung unerlässlich. Dazu gehört eine andauernde kritische Reflexion des eigenen Verhaltens. Wesentlich ist eine grundsätzliche Kultur der Achtsamkeit: auf sich und andere Acht geben und den Mut haben, Dinge offen anzusprechen.

Ein institutionelles Schutzkonzept sowie ein spezieller Verhaltenskodex der partizipativ mit Mitarbeitenden erarbeitet wurde, stellt den konzeptionellen Rahmen unserer Präventionsarbeit dar und ist bindend für alle Akteure. Er regelt die grundsätzlichen Umgangsformen, die unerlässlich für ein gewaltarmes Miteinander sind.

Für die Umsetzung im Bereich der Prävention und des Umgangs mit sexueller Gewalt haben wir eine Präventionsfachkraft bestellt, die uns in allen Fragen der Prävention berät und unterstützt.

Was ist ein institutionelles Schutzkonzept?

Das Schutzkonzept beschreibt, wie wir in unserer Einrichtung eine Kultur des achtsamen und grenzachtenden Miteinanders entwickeln und pflegen wollen, damit unsere Einrichtung ein sicherer Ort für die uns anvertrauten Menschen und für unsere Mitarbeitenden darstellt. Wir beschreiben im Schutzkonzept, wie grenzverletzendes und übergriffiges Handeln vermieden werden kann und wie wir mit Meldungen der Vermutung oder Beobachtung von (sexualisierter) Gewalt umgehen. Eine dabei wesentliche Grundlage bildet eine systematische Risiko- und Gefährdungsanalyse sowie verschiedene Interventionsverfahren.

Qualifikation und Führungszeugnis

Wir stellen grundsätzlich qualifiziertes Personal ein und fordern im Rahmen der Personaleinstellung sowie alle fünf Jahre ein erweitertes Führungszeugnis unserer haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden, die mit Anvertrauten arbeiten, ein. Alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden in unserem Verband müssen vor der Einstellung sowohl eine Selbstauskunft unterzeichnen

Präventionsschulungen

Bildung und Aufklärung sind wichtige Präventionsmaßnahmen, denn sie bieten den besten Schutz vor Gewalt und Missbrauch. Hierzu bieten wir verschiedene Möglichkeiten an. Bereits bei der Personaleinstellung wird der grenzachtende Umgang thematisiert. Für alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden findet innerhalb der ersten sechs Monate eine Schulung zum grenzachtenden Umgang statt, in der der Verhaltenskodex thematisiert wird und die Mitarbeitenden sensibilisiert werden. Es folgen regelmäßige Auffrischungsschulungen und innerhalb von Teamsitzungen werden in Form von Fallbesprechungen, oder in thematischen Impulsen, das Thema Prävention im Alltag wach gehalten.